Ende Oktober kündigte die CEO YouTubes, Susan Wojcicki an, dass YouTube 2019 dazu gezwungen wäre, im großen Stil Kanäle zu löschen. „Hunderttausende Arbeitsplätze sind bedroht”, meinte sie in einem offenen Brief. Kurz darauf startete eine Kampagne: #SaveYourInternet. Die Aktion gipfelte in zahllosen Videos deutscher YouTuber, welche felsenfest behaupteten, dass ihr Kanal im Jahre 2019 gelöscht werden würde. Manche redeten sogar von einer europäisch-amerikanischen Verschwörung zur Zensur und Einschränkung der Meinungsfreiheit im Internet. Diese Aufruhr wurde von einer Urheberrechtsrichtlinie der EU ausgelöst, genauer gesagt deren Artikel 13.
Was genau ist Artikel 13?
Grob gesagt geht es in Artikel 13 darum, dass eine Plattform, beispielsweise YouTube, haften soll, sobald ein Urheberrecht verletzt wird. Begründet wird dies damit, dass über solche Plattformen Urheberrechte tagtäglich verletzt werden und da diese Plattformen mit diesen Inhalten Geld verdienen, sollen sie nun auch dafür haften. Bisher war jedoch nur eine Kenntnissetzung der Plattform möglich, doch dies soll sich durch Artikel 13 ändern.
YouTubes und Facebooks Reaktion – #SaveYourInternet
Bleiben wir bei dem Beispiel YouTube. Für YouTube bieten sich nun zwei Möglichkeiten. 1. Lizenzverträge mit major Labels, sprich große Firmen oder Verlage, die garantieren können, dass keine Urheberrechte verletzt werden, z.B. Sony, Netflix, Gema usw., abzuschließen. Dann könnte jeder Creator die Inhalte der Labels hochladen, ohne das Urheberrecht zu verletzten. Dies würde jedoch eine Menge Geld kosten. Oder 2. YouTube löscht alle Kanäle, welche nicht selbst zu einem major Label gehören und damit den Verzicht auf Urheberrechtsverletzungen garantieren können. Diese würden YouTube nutzen, um ihre eigenen Inhalte zu veröffentlichen.
Die 2. Variante hätte natürlich ebenfalls zur Folge, dass viele Zuschauer YouTubes ihre Lieblinge nicht mehr sehen könnten. Diesen Umstand nutzte Google aus und so riefen sie die SaveYourInternet-Kampagne ins Leben, wohl wissend, dass die verhältnismäßig junge Community YouTubes leicht zu beeinflussen ist. Google behauptete, dass, sollte Artikel 13 durchkommen, alle YouTuber gelöscht werden müssten. Dass dies nur eine von zwei Varianten ist, bleibt unerwähnt.
Die Community sprang natürlich prompt drauf an und verbreitete den Hashtag wie ein Lauffeuer. Immer mehr fühlten sich genötigt, ihre Meinung bezüglich des Artikel 13 der Welt mitteilen zu müssen. Auch YouTuber, insbesondere Deutsche, veröffentlichten Videos, welche bis zum Rand mit Falschinformationen gefüllt waren.
Und genau hier sehe ich das Problem. Google hat die Naivität ihrer Zielgruppe, der Zielgruppe YouTubes, ausgenutzt um ihre eigenen ökonomischen Interessen durchzusetzen.
Daher möchte ich in diesem Artikel mit den Vier gravierendsten Unwahrheiten aufräumen.
1) YouTube muss Kanäle löschen wegen Artikel 13
In Artikel 13 ist festgelegt, dass, wenn sich eine Plattform, wie z.B. YouTube, größtmögliche Mühe gibt Urheberrechtsverletzungen zu verhindern, sie nicht haften muss und lediglich bei einer Kenntnisnahme den Beitrag sperren muss. YouTube verfügt über ein 60 Millionen US-Dollar schweres Content ID-System, welches als „größtmögliche Mühe” angesehen wird. Somit wird es auf YouTube keine Upload Filter geben, sondern es gibt bereits welche!
2) Memes werden verboten
Bereits im Oktober stimmte das Europäische Parlament einem Änderungsantrag der Richtlinie zu, welcher besagt, dass bei einem eigens kreierten künstlerischen Mehrwert das Urheberrecht nicht als verletzt gilt. Das heißt, Memes wird es auch noch 2019 geben!
3) Die vorhergesagte „Katastrophe” tritt bereits 2019 ein
Eine EU-Richtlinie hat nach der Verabschiedung keine direkten Konsequenzen. Zuerst muss sie in nationales Recht umgewandelt werden. Dabei werden einige Änderungen und Abstimmungen vorgenommen und das kostet Zeit. 2019 und in naher Zukunft wird nichts passiert sein!
4) Das Internet wird zensiert
Jeder wird weiterhin die Möglichkeit haben Videos zu veröffentlichen und anzusehen, beispielsweise über Blogs. Dann läge die Verantwortung allerdings auch bei den Betreibern des Blogs, welche die Creatoren wären. Artikel 13 soll also nur verhindern, dass eine Plattform Geld mit Urheberrechtsverletzungen verdienen kann, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden.
Solltet ihr noch Fragen haben, schreibt sie gerne in die Kommentare. Ich werde euch antworten! Bitte zeigt den Artikeln euren Freunden, damit nicht noch mehr Unsinn verbreitet werden kann!
[von P.Lindner, 9d]
Also vorab gute Entscheidung hier ein bisschen aufzuklären, aber der CEO von Google ist Sundar Pichai. Die Frau im Text oben beschrieben ist die CEO von Youtube. Außerdem wird geschrieben, dass eine Plattform wie Youtube den Artikel 13 unterliege. Nicht ganz falsch aber auch nicht ganz richtig, denn streng genommen sind es online content sharing providers wie youtube,twitter,facebook. Urheberrechtsverletzungenwerden schon von Youtube demonetarisiert, ganz zu schweigen vom 3rd Party Claim, was verhindert, dass die Leute kein Geld mit geklautem Material verdienen oder sogar das Video selbst gesperrt wird. Schade, dass hier nicht darauf eingegangen wurde, denn an sich könnten die neuen Richtlinien schon nutzlos sein. Was aber auch an sich schwer ist, ist die Einforderung der Lizenzen. Das Video mit dem Titel „Bongo Cat Funny Memes Compilation“ ,was eine einfache Animation mit Musik im Hintergrund ist, wurde durch 56 musikalische Verwertungsgesellschaften genehmigt und ich hoffe mal das niemand vergaß, wie schwer es war, dass die Gema endlich mal Musik in Deutschland erlaubte. Problem ist nur: Jeden Tag werden auf Youtube 300.000 Videos hochgeladen und Content-ID ist immernoch fehlerhaft. Warum Youtube die Schuld nach alldem überhaupt zugewiesen wird bleibt unklar im Artikel. Also gibt es keine fehlerfreie Umsetzung der neuen Richtlinie und es wird schon gegen Urheberrechtsverletzungen vorgegangen. Für mich bleibt nur noch die Frage: Wenn schon gegen Urheberrechtsverletzungen vorgegangen wird, was macht dann Artikel 13 anders, außer die Schuld den Firmen zu geben, anstatt den Leuten, die content hochladen, obwohl es keine besseren Upload-Filter gibt, außer Content-ID und der Aufwand, Lizenzen zu holen, enorm ist.
Vielen Dank für die ganze konstruktive Kritik und die interessanten Argumente. Den Fehler, dass Susan Wojcicki die CEO von YouTube ist, haben wir sofort behoben. Dass YouTube ein Content-ID System besitzt hab ich in dem Beitrag angesprochen, allerdings nicht weitestgehend augeführt, um nicht den Rahmen zu sprengen. Die darauf folgende Nutzlosigkeit des Artikels 13 ist jedoch beschrieben unter der Überschrift: „YouTube muss Kanäle löschen wegen Artikel 13″. In dem Punkt, dass das Einholen der Lizenzen sehr schwierig bis sogar unmöglich ist, da oft gar nicht klar ist, wer der Urheber ist, stimme ich dir voll und ganz zu. In diesem Punkt hätte ich den Artikel 13 stärker kritisieren sollen. Ich finde dies zeigt schön, wie die Politik, aufgrund von mangelndem Eigeninteresse, völlig an der Wirklichkeit vorbei handelt.
Der entscheidene Unterschied, den Artikel 13 erzwecken soll, ist, dass YouTube und auch andere Content sharing providers bei Urheberrechtsverletzungen nicht nur Content sperren oder entmonetarisieren müssen, sondern Geldstafen zahlen müssen, was ich persönlich für gerecht empfinde, da Plattformen wie YouTube tagtägliche Unmengen an Geld mit Urheberrechtsverletzungen verdienen. Und auch trotz des von dir angesprochenem Thrid Party Claim, gelangen viele Einnahmen, gerade die, welche YouTube zu verzeichnen hat, nie zu ihrem rechtmäßigem Besitzter. Leider wird das auch nicht durch Artikel 13 verhindert werden, doch das kann man der Inkompetenz der politischen Gremien zuschreiben.
Ich hoffe ich konnte deine Fragen beantworten und auf deine Anmerkungen angehen.
Also das einzige problem des third party claims ist ja nur, dass das geld erst nach dem einspruch zum rechtmäßigen geht aber es geht zum besitzer. Großer skandal mit tyrone und grade a under a vor paar jahren, weil dort tyrone direkt nach dem einspruch das video gelöscht hat, aber wieso sollte youtube eine strafe zahlen und nicht einfach das geld zum rechtmäßigen besitzer fließen lassen und den kanal eine strafe geben der eben ohne erlaubnis das video hochgeladen hat? Klingt so als würde youtbe eine strafe zahlen, für die sie nichts können, weil wer weiß schon wer was hochlädt, der täter ungeschoren davonkommt und der rechtmäßige eigentümer bekommt nichts.
Die Argumentation der Befürworter des Artikel 13 meinen hier, dass YouTube die Veröffentlichung und kommerzielle Nutzung ermöglicht und selbst davon profitiert. Somit können sie schon etwas dafür, wenn jemand Content hochlädt, an dem er kein Recht hat. Youtube muss, da sie mit allen Videos neben dem Creator Geld verdienen auch zur Rechenschaft gezogen werden. Inwiefern YouTube die Geldstrafen an den Täter abgeben kann, weiß ich nicht und ist vermutlich auch noch nicht geregelt.
Allerdings stimme ich dir zu, dass ein funktionierender und vollständiger Third Party Claim sinnvoller wäre, ale irgendwelche Geldstrafen, jedoch ist das schwierig durchzusetzten, da der Urheber bei einer Urheberrechtsverletztung nie sein Einverständnis für die Veröffentlichung des Materials gegeben hat. Daher muss das verletztende Material zu allererst gesperrt werden und dann wird das „Opfer“ entschändigt. Ich hoffe, dass die Regelung eine Entschädigung in Höhe der Einnahmen, welche YouTube und der Creator zu verzeichnen hatten, vorsieht, sprich auch alle vorher erzielten Einnahmen, allerdings weiß ich das nicht genau. Sollte das der Fall sein, wäre es ja eine Variante des Third Party Claims. Diese würde das von dir angesprochene Problem zumindest in der Sache des Geldes beheben. Auch sollte YouTube in der Lage sein, alles verdiente Geld auf Seiten des Creators wieder zukriegen.
Was ich viel bescheuerter finde ist, dass YouTube nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann, wegen ihres Content-ID Systems. Und dabei ist egal, wie gut dieses funktioniert, sondern nur, wie viel Geld es gekostet hat.